1. Beleihungsgrenze 90 % LTV (Loan to value)
Maximal 90 % des Immobilienwertes dürfen finanziert werden. Mindestens 10 % des Kauf- oder Baupreises müssen durch Eigenmittel gedeckt sein.

2. Eigenmittelquote
Üblicherweise sind 20 % Eigenmittel notwendig. Bei besonderer Sicherheit und Einhaltung der 90 % LTV-Grenze können Ausnahmen möglich sein.

3. Rückzahlungsfähigkeit Schuldendienstquote (DSTI 40%)
Die monatliche Kreditrate sollte 40 % des Haushaltseinkommens nicht übersteigen. Die Bank prüft die langfristige Leistbarkeit für den Kreditnehmer.

5. Haushaltsrechnung und Lebenshaltungskosten
Alle Einnahmen und laufenden Kosten werden geprüft, um sicherzustellen, dass die Kreditrate langfristig tragbar ist und die Lebenshaltungskosten gedeckt sind.