Ja, bei einem Kredit mit Fixzinssatz sind vorzeitige Rückzahlungen grundsätzlich möglich, allerdings oft mit Kosten verbunden. Banken erheben in solchen Fällen üblicherweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung oder Pönale, um den finanziellen Nachteil auszugleichen, der ihnen durch die entgangenen Zinseinnahmen entsteht.
Regelungen für vorzeitige Rückzahlungen bei Fixzins-Krediten
- Vorfälligkeitsentschädigung:
Bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsbindungsfrist berechnen Banken meist eine Entschädigung, die oft zwischen 1 % und 3 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe liegt. Die genaue Höhe hängt von der Restlaufzeit und den aktuellen Marktzinsen ab. - Teilrückzahlungen:
Teilweise Rückzahlungen (Sondertilgungen) sind oft möglich, können aber ebenfalls mit einer Gebühr belegt sein. Manche Banken bieten jedoch einmal im Jahr eine gebührenfreie Sondertilgung bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Kreditbetrags an. Meist 10.000€ pro Jahr. - Rechtliche Vorgaben:
Nach EU-Recht und österreichischem Verbraucherschutzgesetz können Kreditnehmer grundsätzlich vorzeitig tilgen. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch gesetzlich gedeckelt und muss angemessen sein.
Hinterlasse einen Kommentar