Erklärung Kreditrechner

Rechenbeispiel Finanzierungsrechner:

Rechenbeispiel: Ersparnis durch einen Zinsvorteil von 0,5 %

Angenommen, du nimmst einen Kredit über 500.000 € auf und erhältst durch unsere Verhandlungen einen Zinssatz, der 0,5 % niedriger ist als der Standard deiner Hausbank. Die Laufzeit beträgt 35 Jahre.

Ohne Zinsvorteil (z. B. 3,5 % Zinssatz):

  • Monatliche Rate:
    ca. 2.003 €
  • Gesamtkosten über 35 Jahre: ca. 841.260 €

Mit Zinsvorteil (3 % Zinssatz):

  • Monatliche Rate:
    ca. 1796 €
  • Gesamtkosten über 35 Jahre: ca. 755.280 €


Ersparnis: Durch den Zinsvorteil von 0,5 % sparst du über die gesamte Laufzeit ca. 85.980 €.

Diese Einsparungen zeigen, wie wertvoll ein kleiner Zinsunterschied über lange Zeiträume sein kann – und wie die Zusammenarbeit mit FW Finanzarchitektur dir signifikante finanzielle Vorteile bringen kann.

Disclaimer: Die oben angeführte Rechnung ist eine Modellrechnung und ohne Gewähr.

INDIVIDUELLE ANPASSUNGEN:
Bitte trage im Feld für den Objektpreis die gesamten Kosten der Immobilie oder deines Bauvorhabens ein. Die Kaufnebenkosten werden automatisch berechnet, sobald du angibst, ob diese beim Kauf berücksichtigt werden sollen. Zudem hast du die Möglichkeit auszuwählen, ob die Maklerprovision in die Berechnung einfließen soll oder nicht.

KAUFNEBENKOSTEN:
Diese setzen sich aus der Grunderwerbssteuer von 3,5%, der Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% und durchschnittlichen Kosten von 1,5% für einen Anwalt oder Notar zusammen.

MAKLERPROVISION:
Die Maklerprovision beträgt 3% zuzüglich Umsatzsteuer, was insgesamt 3,6% ergibt.

GEBÜHRENBEFREIUNG:
Die Gebührenbefreiung bezieht sich auf die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% (auf den Kaufpreis) sowie die Pfandeintragungsgebühr von 1,44% (auf die Hypothek). Wenn du die Option „mit Gebührenbefreiung“ wählst, werden die genannten Gebühren automatisch abgezogen. Die Richtlinien zur Gebührenbefreiung entnimm bitte dem Gesetzestext. Einige wichtige Kriterien sind:

  • Es muss eine Hauptwohnsitzmeldung für die gekaufte oder errichtete Immobilie nachgewiesen werden, und der bisherige Hauptwohnsitz muss aufgegeben werden.
  • Das Eigenheim muss für mindestens fünf Jahre bewohnt werden. Sollte es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben werden, wird die Gebühr nacherhoben.
  • Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Betrag, der diese Grenze überschreitet, ist die Gebühr zu entrichten. Bei einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung.
  • Wenn das Eigenheim neu errichtet wird, muss es innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung im Grundbuch, bezogen werden; andernfalls erlischt die Gebührenbefreiung.

KREDITLAUFZEIT:
Die Kreditlaufzeit wird in Jahren angegeben und ist in Österreich derzeit auf maximal 35 Jahre begrenzt. Längere Laufzeiten sind beispielsweise bei deutschen Banken erhältlich.

ZINSSATZ:
Hierbei handelt es sich um den Sollzinssatz. Für aktuelle Richtwerte kannst du uns jederzeit kontaktieren. Der genaue Zinssatz kann jedoch nur nach individueller Angebotsstellung ermittelt werden.

KREDITNEBENKOSTEN:
Diese umfassen die Pfandeintragungsgebühr von 1,44% sowie verschiedene Bearbeitungsgebühren der Banken. In den meisten Fällen wird dieser Betrag mitfinanziert, sodass er nicht als Eigenmittel eingebracht werden muss und indirekt über die monatlichen Raten zurückgezahlt wird.

Benötigst du Unterstützung?

Kontaktiere uns! Wir sind für dich da.

Benötigst du Unterstützung?

Kontaktiere uns!
Wir sind für dich da.