Das HIKrG und die KIM-Verordnung sind wichtige gesetzliche Regelungen in Österreich, die die Kreditvergabe für Immobilienkäufe steuern und Kreditnehmer schützen sollen. Sie verfolgen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.
1. HYPOTHEKAR UND IMMOBILIENKREDITGESETZ (HIKrG)
Das HIKrG regelt die Vergabe von Hypothekarkrediten und anderen Immobilienfinanzierungen in Österreich und soll sicherstellen, dass Kreditnehmer gut informiert und geschützt sind. Die wichtigsten Punkte des HIKrG umfassen:
- Verbraucherschutz: Das HIKrG legt fest, dass Kreditnehmer umfassend über die Kreditbedingungen informiert werden müssen, z. B. über Zinsen, Laufzeiten, Gebühren und Risiken.
- Beratungs- und Informationspflichten: Banken müssen eine Beratung anbieten und den Kreditnehmer über die Tragweite und Risiken des Kredits aufklären.
- Bonitätsprüfung: Das Gesetz schreibt eine strenge Prüfung der Bonität des Kreditnehmers vor, um sicherzustellen, dass die Kreditrückzahlung realistisch ist und nicht zu Überschuldung führt.
- Das HIKrG gilt sowohl für fixe als auch für variable Hypothekarkredite und setzt in erster Linie auf den Schutz und die Aufklärung der Kreditnehmer.
2. KIM-VERORDNUNG
Die KIM-Verordnung wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich eingeführt und trat im August 2022 in Kraft. Sie soll die Risiken im Immobilienmarkt und bei der Kreditvergabe begrenzen und stellt konkrete Vorgaben auf, um die Verschuldung der Kreditnehmer und die Stabilität der Banken zu sichern. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- Eigenmittelquote: Kreditnehmer müssen mindestens 20 % Eigenmittel der Kauf- oder Baukosten aufbringen.
- Maximale Beleihungsgrenze (LTV): Die maximale Beleihungsquote liegt bei 90 % des Immobilienwertes.
- Schuldendienstquote (DSTI): Die monatliche Kreditrate darf maximal 40 % des monatlichen Nettoeinkommens des Kreditnehmers betragen.
Die KIM-Verordnung setzt klare Begrenzungen für die Kreditvergabe, insbesondere bei Immobilienkrediten, und zielt darauf ab, das Risiko einer Immobilienblase und einer Überschuldung zu reduzieren.
Hinterlasse einen Kommentar